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Steuerrecht
30.01.2018
Steuerrecht
FG Baden-Württemberg: Zur rückwirkenden Berichtigung einer Rechnung

Das FG Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 23.3.2017 – 1 K 3704/15 - wie folgt entschieden: Eine Rechnung ohne Benennung des Leistungsempfängers kann nicht „rückwirkend“ berichtigt werden.

(Leitsatz der Redaktion)

Gegen das Urteil wurde NZB eingelegt (BFH: XI B 45/17).

Im Streitfall enthielten Rechnungen mit der zweiten Kundennummer den Sitz des leistenden Unternehmens, aber nicht den Kläger als Leistungsempfänger. Weder aus den Rechnungen noch in dazugehörigen Dokumenten gebe es Hinweise darauf, dass sich hinter der zweiten Kundennummer dieselbe Person verberge wie hinter Kundennummer eins.

(PM FG Baden-Württemberg vom 16.1.2018)

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