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Steuerrecht
20.05.2009
Steuerrecht
FG Köln: Zur digitalen Betriebsprüfung in der Gastronomie

Das FG Köln hat durch Urteil vom 27.1.2009 – 6 K 3954/07 – entschieden: Derjenige, der seine Geschäfte ordentlich führt und korrekt verbucht, habe auch im Rahmen der sog. digitalen Betriebsprüfung vom Finanzamt wenig zu befürchten. Im konkreten Fall hatte das FA im Rahmen eines sog. „Zeitreihenvergleiches“ die Ein- und Verkäufe aller Speisen und Getränke wochenweise gegenübergestellt und Schwankungen beim Rohgewinnaufschlagsatz festgestellt. Daher verwarf es die Buchführung der Gaststätte und schützte deren Einnahmen, was zu erheblichen Steuernachforderungen führte. Dem trat das FG entgegen. Durch den Zeitreihenvergleich sah es der Senat nicht als erwiesen an, dass die Buchführung unrichtig sei.

Das FG Köln hat die Revision zugelassen.

Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2009-1155-4

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