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Steuerrecht
03.02.2017
Steuerrecht
BFH: Zur Unionsrechtskonformität des § 4 Nr. 28 UStG

Der BFH hat mit Urteil vom 21.9.2016 – V R 43/15 – wie folgt entschieden:

1. § 4 Nr. 28 UStG steht im Einklang mit dem Unionsrecht.

2. Die Verwendung der unterschiedlichen Begriffe „verwendet“ in § 4 Nr. 28 UStG und „bestimmt“ in der deutschen Fassung des Art. 13 Teil B Buchst. c der Richtlinie 77/388/EWG stellt keinen sachlichen Unterschied dar.

3. Der Zweck des § 4 Nr. 28 UStG gebietet es, Veräußerungsumsätze steuerfrei zubehandeln, wenn der Abzug der Vorsteuer aus der Anschaffung der veräußerten Gegenstände ausgeschlossen war.
 

Volltext unter: BBL2017-277-6

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