BFH: Zur Steuerfreiheit von Liegerechten in Begräbniswäldern
Der BFH hat mit Urteil vom 21.6.2017 – V R 3/17 – wie folgt entschieden:
Die Einräumung von Liegerechten zur Einbringung von Urnen unter Begräbnisbäumen ist gemäß § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG als Vermietung von Grundstücken umsatzsteuerfrei, wenn dabei räumlich abgrenzbare, individualisierte Parzellen zur Nutzung unter Ausschluss Dritter überlassen werden.
(Amtlicher Leitsatz)
Volltext unter BBL2017-2709-6
– Ebenso hat der BFH im Urteil vom 21.6.2017 – V R 4/17 im Umkehrschluss entschieden: Bei Unklarheiten betreffend die konkret vermessene Baumgrabstätte besteht keine Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG.