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Steuerrecht
13.11.2017
Steuerrecht
BFH: Zur Steuerfreiheit von Liegerechten in Begräbniswäldern

Der BFH hat mit Urteil vom 21.6.2017 – V R 3/17 – wie folgt entschieden:

Die Einräumung von Liegerechten zur Einbringung von Urnen unter Begräbnisbäumen ist gemäß § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG als Vermietung von Grundstücken umsatzsteuerfrei, wenn dabei räumlich abgrenzbare, individualisierte Parzellen zur Nutzung unter Ausschluss Dritter überlassen werden.

(Amtlicher Leitsatz)

Volltext unter BBL2017-2709-6

      Ebenso hat der BFH im Urteil vom 21.6.2017 – V R 4/17 im Umkehrschluss entschieden: Bei Unklarheiten betreffend die konkret vermessene Baumgrabstätte besteht keine Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG.

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