BFH: Zur Steuerfreiheit von Leistungen aus berufsständischen Versorgungseinrichtungen
Der BFH hat mit Urteil vom 10.10.2017 – X R 3/17 - wie folgt entschieden: Die Erstattung von Pflichtbeiträgen zu einer berufsständischen Versorgungseinrichtung ist auch vor Ablauf einer Wartefrist von 24 Monaten nach dem Ende der Beitragspflicht gemäß § 3 Nr. 3 Buchst. c EStG steuerfrei (entgegen BMF-Schreiben vom 19. August 2013, BStBl I 2013, 1087, Rz 205).