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Steuerrecht
27.05.2009
Steuerrecht
BMF: Zur Steuerfreiheit von Kurzarbeit

Das BMF sah sich aufgrund einiger Presseberichte veranlasst, folgende Klarstellung zu treffen: Kurzarbeitergeld ist eine steuerfreie Leistung des Staates, wie das Arbeitslosen-, Eltern- oder Krankengeld. Der Grund dafr, dass trotzdem Nachzahlungen in Frage kommen knnten, liegt im Steuersystem. Wenn verheiratete Arbeitnehmer zusammen veranlagtwerden, wird das Kurzarbeitergeld zum Gehalt des Partners hinzugerechnet. Die hhere Bemessungsgrundlage fhrt dazu, dass im Nachhinein imWege der Steuerprogression ein anderer, hherer Steuersatz greift. Das ndert aber nichts daran, dass das Kurzarbeitergeld als solchestrotzdemsteuerfrei bleibt.

(Newsletter BMF vom 20.5.2009)

Auf diese Zusammenhnge sollte der Arbeitgeber hinweisen, wenn er Kurzarbeit anordnet.

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