BFH: Zur Steuerfreiheit von Besorgungsleistungen – Opern-Eintrittskarten
Der BFH hat mit Urteil vom 25.4.2018 – XI R 16/16 – wie folgt entschieden:
Beschafft der einen Hotelservice anbietende Unternehmer im eigenen Namen, jedoch für Rechnung des ihn jeweils beauftragenden Hotelgastes Eintrittskarten, die zum Besuch einer Oper berechtigen, liegt eine Besorgungsleistung
i. S. von § 3 Abs. 11 UStG vor, die steuerfrei ist, wenn die Umsätze der Oper der Steuerbefreiungsvorschrift des § 4 Nr. 20 Buchst. a Satz 1 UStG unterliegen.
(Amtlicher Leitsatz)
Volltext unter BB-ONLINE BBL2018-1749-3