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Steuerrecht
25.10.2017
Steuerrecht
BFH: Zur Steuerfreiheit heileurythmischer Heilbehandlungsleistungen

Der BFH hat mit Urteil vom 26.7.2017 – XI R 3/15 - wie folgt entschieden: Der Nachweis der erforderlichen Berufsqualifikation kann sich aus der Zulassung des Heileurythmisten zur Teilnahme an den Verträgen zur Integrierten Versorgung mit Anthroposophischer Medizin nach §§ 140a ff. SGB V (i.d.F. vor dem Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung vom 16. Juli 2015) ergeben. Die Steuerbefreiung erstreckt sich auf sämtliche heileurythmische Heilbehandlungsleistungen des Leistungserbringers.

 

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