BFH: Zur Qualifizierung der Tätigkeit einer Personengesellschaft, die auf technische Übersetzungen spezialisiert ist
Der BFH hat mit Urteil vom 21.2.2017 – VIII R 45/13 - wie folgt entschieden: Eine Personengesellschaft, die ihren Kunden im Rahmen einheitlicher Aufträge nicht nur Übersetzungen in Sprachen liefert, die ihre Gesellschafter beherrschen, sondern – durch Zukauf von Fremdübersetzungen – regelmäßig und in nicht unerheblichem Umfang auch in anderen Sprachen, ist gewerblich tätig.