BFH: Zur Körperschaftsteuerpflicht von Stiftungen
Der BFH hat mit Urteil vom 6.6.2019 – V R 50/17 - entschieden:
1. Die Körperschaftsteuerpflicht einer Stiftung beginnt mit dem Tode des Stifters.
2. Eine Ausdehnung der Rückwirkungsfiktion des § 84 BGB auf die in § 5 Abs 1 Nr. 9 KStG angeordnete Steuerbefreiung kommt ohne eigenständige steuerrechtliche Anordnung der Rückwirkung nicht in Betracht.