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Steuerrecht
09.05.2011
Steuerrecht
FG Münster: Zur Grunderwerbsteuer bei Anteilsvereinigung

Das FG Münster hat durch Urteil vom 22.2.2011 – 8 K 3034/08 GrE – entschieden, dass die selbst von einer Kapitalgesellschaft gehaltenen Anteile bei der Berechnung der grunderwerbsteuerlich relevanten Mindestgröße von 95 v. H. für eine Anteilsvereinigung nach § 1 Abs. 3 GrEStG nicht einzubeziehen sind. Das FG hat die Revision zum BFH nicht zugelassen.

Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2011-1174-5 unter www.betriebs-berater.de

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