FG Nürnberg: Zur Gewerbesteuerpflicht bei gewerblichem Handel mit KG-Anteilen
Das FG Nürnberg hat durch Urteil vom 14.4.2010 – 5 K 681/2007 – entschieden: Gewinne aus der Veräußerung der Gesellschaftsanteile an einer Personengesellschaft (KG), die gewerblichen Grundstückshandel betreibt, sind der laufenden unternehmerischen Tätigkeit zuzurechnen. Gewinne aus der Veräußerung von KG-Anteilen sind auf der Ebene der KG daher nicht gewerbesteuerpflichtig. Das Urteil ist rechtskräftig, da die Nichtzulassungsbeschwerde des FA vom BFH verworfen wurde (Az. des BFH: IV B 47/10).
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2011-2518-2 unter www.betriebs-berater.de