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Steuerrecht
20.08.2009
Steuerrecht
BFH: Zur Geschäftsveräußerung im Ganzen bei Übernahme von Mietverträgen

 Der BFH hat durch Urteil vom 30.4.2009 – V R 4/ 07 – entschieden: Eine Geschäftsveräußerung i. S. d. § 1 Abs. 1a UStG durch Übertragung eines vermieteten oder verpachteten bebauten Grundstücks liegt auch dann vor, wenn dieses nur teilweise vermietet oder verpachtet ist, die nicht genutzten Flächen aber zur Vermietung oder Verpachtung bereitstehen. Denn hinsichtlich dieser Flächen ist auf die Fortsetzung der bisherigen Vermietungsabsicht abzustellen. Für die Fortführung einer selbstständigen wirtschaftlichen Vermietungstätigkeit durch den erwerbenden Unternehmer reicht es aus, wenn dieser einen Mietvertrag übernimmt, der eine nicht unwesentliche Fläche der Gesamtnutzfläche des Grundstücks umfasst.

Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2009-1835-2

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