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Steuerrecht
02.08.2016
Steuerrecht
FG Düsseldorf: Zur Frage des Vorliegens einer wirtschaftlichen bzw. unternehmerischen Tätigkeit bei Erwerbs- und Einbringungsvorgängen

Das FG Düsseldorf hat mit Urteil vom 2.10.2015 – 5 K 363/12 U – wie folgt entschieden: Entsprechend den Vorgaben des Urteils des EuGH vom 1.3.2012 – C-280/10 Polski Trawertyn, BFH/NV 2012, 908, sind auch nach dem deutschen UStG Gesellschafter, die Investitionsgüter für die wirtschaftliche Tätigkeit der Gesellschaft erwerben, als Unternehmer anzusehen. Auch wenn – wie im Streitfall – nur einer von zwei Gesellschaftern sämtliche Investitionsausgaben bei Gründung der Gesellschaft tätigt, ist er nach den vom EuGH aufgestellten Kriterien als Steuerpflichtiger bzw. Unternehmer anzusehen.

(Leitsatz der Redaktion)

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