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Steuerrecht
21.07.2011
Steuerrecht
BFH: Zur Feststellungslast

Der BFH hat im Urteil vom 23.3.2011 – X R 44/ 09 – entschieden: Vor einer Entscheidung nach den Regeln der Feststellungslast ist vorrangig regelmäßig der entscheidungserhebliche Sachverhalt aufzuklären oder, soweit dies nicht gelingt, eine Reduzierung des Beweismaßes unter Berücksichtigung von Mitwirkungspflichtverletzungen vorzunehmen. Die Grundsätze über eine Reduzierung des Beweismaßes gelten auch für die Feststellung, ob die tatsächlichen Voraussetzungen für die Anwendung der Korrekturvorschrift des § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO erfüllt sind.
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2011-1813-4 unter www.betriebs-berater.de

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