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Steuerrecht
02.08.2011
Steuerrecht
FG Düsseldorf: Zur Einkunftserzielungsabsicht aus einer Beteiligung an einer GmbH

Das FG Düsseldorf hat im Urteil vom 12.8.2010 - 12 K 236/06 F - entschieden: Der für einen Werbungskostenabzug notwendige wirtschaftliche Zusammenhang (Veranlassungszusammenhang) von Darlehenszinsen mit Einkünften aus Kapitalvermögen ist dann gegeben, wenn ein objektiver Zusammenhang dieser Aufwendungen mit Der Überlassung von Kapital zur Nutzung besteht und subjetiv die Aufwendungen zur Förderung dieser Nutzung gemacht werden. Um dies zu beurteilen, ist auf den Zweck der Schuldaufnahme abzustellen. Sollen Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielt werden und werden die aufgenommenen Mittel entsprechend verwendet, sind die Kreditkosten grundsätzlich Werbungskosten im Rahmen dieser Einkunftsart.

(PM FG Düsseldorf vom 30.7.2011)

Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2011-1942-2 unter www.betriebs-berater.de

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