BFH: Zur Einkünfteerzielungsabsicht bei Veräußerung einer vermieteten Immobilie
Der BFH hat durch Urteil vom 9.3.2011 – IX R 50/ 10 – entschieden: Spricht es gegen die Einkünfteerzielungsabsicht, wenn der Steuerpflichtige ein bebautes Grundstück innerhalb eines engen zeitlichen Zusammenhangs – von in der Regel bis zu fünf Jahren – seit der Anschaffung oder Herstellung wieder veräußert, so auch dann, wenn er seine vermietete Immobilie in einem entsprechenden Zeitraum an eine die Vermietung fortführende gewerblich geprägte Personengesellschaft (§ 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG) veräußert, an der er selbst beteiligt ist (Ergänzung zum BFH-Urteil vom 9.7.2002 – IX R 47/99, BFHE 199, 417, BStBl. II 2003, 580, BB 2002, 2005 Ls).
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2011-1173-1 unter www.betriebs-berater.de