BFH: Zur Einhaltung der Feststellungsverjährung
Der BFH hat im Urteil vom 25.5.2011 – IX R 36/10 – entschieden: Geht dem FA eine Feststellungserklärung erst einen Tag vor Eintritt der Feststellungsverjährung zu, kann nicht erwartet werden, dass der Feststellungsbescheid noch – wie dies das Gesetz in § 169 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1, § 181 Abs. 5 Satz 3 AO ausdrücklich verlangt – innerhalb der Frist den Bereich der für die Feststellung zuständigen Finanzbehörde verlässt. Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2011-1878-2 unter www.betriebs-berater.de