BFH: Zur Differenzbesteuerung bei PKW-Veräußerung
Der BFH hat im Urteil vom 29.6.2011 – XI R 15/ 10 – entschieden: Die Veräußerung eines PKW, den ein Kioskbetreiber als Gebrauchtwagen ohne Vorsteuerabzugsberechtigung erworben und in seinem Unternehmen betrieblich genutzt hat, unterliegt bei richtlinienkonformer Auslegung nicht der Differenzbesteuerung nach § 25a UStG, sondern ist nach den allgemeinen Vorschriften des UStG zu versteuern.
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2011-2133-6 unter www.betriebs-berater.de