BFH: Zur Besteuerung der dem Provider bei Prepaid-Verträgen endgültig verbliebenen Restguthaben
Der BFH hat mit Urteil vom 10.4.2019 – XI R 4/17 - entschieden: Die dem Provider bei Prepaid-Verträgen endgültig verbliebenen Restguthaben sind nachträgliches Entgelt für die eröffnete Nutzung der von ihm zur Verfügung gestellten Infrastruktur, die insbesondere die mobile Erreichbarkeit der Prepaid-Kunden ermöglichte.