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Steuerrecht
08.04.2010
Steuerrecht
BFH: Zur Berücksichtigung von Auslandsverlusten

Der BFH hat durch Urteil vom 24.2.2010 – IX R 57/09 – entschieden: Ein in Österreich im Jahr 2003 erzielter Verlust ist nicht aus europarechtlichen Gründen ohne Durchführung eines Verfahrens nach § 10d Abs. 4 S. 1 EStG im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung für das Jahr 2004 zu berücksichtigen.

Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2010-922-3

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