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Steuerrecht
16.08.2017
Steuerrecht
FG Düsseldorf : Zur Berücksichtigung der Steuerbegünstigung gem. § 13a Abs. 2 ErbStG

Das FG Düsseldorf hat mit Urteil vom 25.10.2016 – 4 K 1380/14 Erb - wie folgt entschieden:

1. Die Steuerbegünstigungen des § 13a Abs. 1 und 2 ErbStG können nur dann gewährt werden, wenn das von Todes wegen oder durch Schenkung unter Lebenden erworbene Vermögen durchgehend sowohl beim bisherigen als auch beim neuen Rechtsträger den Tatbestand des § 13a Abs. 4 Nr. 1 ErbStG erfüllt.

2. Nicht begünstigt ist daher der isolierte Erwerb eines Anteils an einer Personengesellschaft, wenn der Schenker betriebswesentliches Sonderbetriebsvermögen zurückbehält.

(Leitsätze der Redaktion)

Das FG hat die Revision nicht zugelassen.

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