BFH: Zur Aufteilbarkeit der Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer – Vorlage an den Großen Senat
Dem Großen Senat werden gemäß § 11 Abs. 4 FGO folgende Rechtsfragen zur Entscheidung vorgelegt: 1. Setzt der Begriff des häuslichen Arbeitszimmers voraus, dass der jeweilige Raum (nahezu) ausschließlich für betriebliche/berufliche Zwecke genutzt wird? 2. Sind die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer entsprechend den Grundsätzen des Beschlusses des Großen Senats des BFH vom 21.9.2009 GrS 1/06 (BFHE 227, 1, BStBl. II 2010, 672) aufzuteilen? BFH, Entscheidung vom 21.11.2013 – IX R 23/12