FG Rheinland-Pfalz: Zuordnung eines (Zweit-)Kfz zum gewillkürten Betriebsvermögen eines Einnahmeüberschussrechners
Das FG Rheinland-Pfalz hat im Urteil vom 23.9.2010 – 6 K 2286/08 – entschieden: Eine nachträglich angefertigte Aufstellung über die Nutzung eines (Zweit-)Kfz, das angeblich zu mehr als 10 % betrieblich genutzt werden soll und dessen Zuordnung zum gewillkürten Betriebsvermögen aufgrund einer Nebentätigkeit als Freiberufler streitig ist, ist nicht als Ersatz für zeitnahe Aufzeichnungen geeignet, wenn bzgl. der Trennung von privater und betrieblicher Veranlassung erhebliche Mängel und Zweifel bestehen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, da Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt worden ist (Az. des BFH: VIII R 11/11).
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