BFH: Zuordnung der Gewerbesteuer zum Betriebsveräußerungs- bzw. Betriebsaufgabegewinn
Der BFH hat durch Urteil vom 16.12.2009 – IV R 22/08 – entschieden: Wird eine Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft umgewandelt und anschließend der (übergegangene) Betrieb von der Personengesellschaft veräußert, mindert die nach § 18 Abs. 4 UmwStG 2002 anfallende Gewerbesteuer als Veräußerungskosten den Veräußerungsgewinn.
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2010-469-7