BFH: Zum unberechtigten Steuerausweis in einem Gebührenbescheid eines Zweckverbands zur Tierkörperbeseitigung
Der BFH hat mit Urteil vom 21.9.2016 – XI R 4/15 – wie folgt entschieden: Ein nicht unternehmerisch tätiger öffentlichrechtlicher Zweckverband zur Tierkörperbeseitigung weist i. S. des § 14c Abs. 2 Sätze 1 und 2 UStG unberechtigt Umsatzsteuer gesondert aus, wenn er in seinen Gebührenbescheiden über die Tierkörperbeseitigung als Teil der Entsorgungsgebühr ein Nettoentsorgungsentgelt nebst darauf entfallendem Steuerbetrag angibt.