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Steuerrecht
21.11.2019
Steuerrecht
BFH: Zum ermäßigten Steuersatz bei Zweckbetrieben

Der BFH hat mit Urteil vom 23.7.2019 – XI R 2/17 - entschieden: Die Umsätze, die ein gemeinnütziger Verein zur Förderung des Wohlfahrtswesens aus Gastronomieleistungen und der Zurverfügungstellung einer öffentlichen Toilette erzielt, sind selbst dann nicht nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG ermäßigt zu besteuern, wenn diese Leistungen der Verwirklichung satzungsmäßiger Zwecke gedient haben.

 

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