BFH: Zum Zeitpunkt der Steuerentstehung bei Sollversteuerung
Der BFH hat mit Urteil vom 22.8.2019 – V R 47/17, ECLI:DE:BFH:2019:U.220819.VR47.17.0 – wie folgt entschieden:
1. Auf den Zeitpunkt der Entrichtung des Entgeltes kommt es für die Steuerentstehung bei Sollversteuerung nicht an.
2. Da § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Satz 3 UStG nicht unionsrechtskonform auslegbar ist, setzt die Anwendung von Art. 10 Abs. 2 Satz 2 der Richtlinie 77/388/EWG (nunmehr Art. 64 MwStSystRL) voraus, dass der Steuerpflichtige sich auf die Vorschrift beruft.
(Leitsätze)
Volltext BB-Online BBL2019-2901-3