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Steuerrecht
04.09.2008
Steuerrecht
BFH: Zum Verhältnis Betriebsausgaben/ Werbungskosten bei unterschiedlichen Einkünften

Erzielt ein Steuerpflichtiger sowohl Einnahmen aus selbstständiger als auch nichtselbstständiger Arbeit, sind die durch diese Tätigkeiten veranlassten Aufwendungen den jeweiligen Einkunftsarten – ggf. durch im Schätzwege vorzunehmende Aufteilungen der Aufwendungen – als Werbungskosten oder Betriebsausgaben zuzuordnen. Sind die Werbungskosten niedriger als der Arbeitnehmer- Pauschbetrag, ist dieser dennoch in voller Höhe anzusetzen (so der BFH im Urteil vom 10.6.2008 – VIII R 76/05). Der Steuerpflichtige kann keine beliebige Bestimmung treffen. Neben dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag kann er nicht sämtliche Aufwendungen als Betriebsausgabe geltend machen.

Volltextdes Urteils: // BB-ONLINE BBL2008-1983-3

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