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Steuerrecht
18.04.2017
Steuerrecht
BFH: Zum „Goldfinger-Modell“ (Inlandsfall)

Der BFH hat mit Urteil vom 19.1.2017 – IV R 10/14 – wie folgt entschieden:

1. Eine vermögensverwaltend tätige, aber gewerblich geprägte Personengesellschaft i. S. des § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG kann nicht nur Anlage-, sondern auch Umlaufvermögen haben. Die Zuordnung bestimmt sich nach der Zweckbestimmungdes Wirtschaftsguts im (fiktiven) Betrieb.

2. Goldbarren sind keine Wertpapieren vergleichbare nicht verbriefte Forderungen oder Rechte i. S. des § 4 Abs. 3 Satz 4 Variante 3 EStG.

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