FG Düsseldorf: Zum Eigentumsschutz gegen Erbschaftsteuer
Das FG Düsseldorf hat mit Urteil vom 10.3.2010 - 4 K 3000/09 Erb - entschieden: Eine abweichende Steuerfestsetzung aus sachlichen Billigkeitsgründen ist dann geboten, wenn die ErbSt anhand eines Vermächtnisses festgesetzt wird, tatsächlich aber weniger als 20% des Vermächtnisses wegen Insolvenz des Erben ausgezahlt werden. Eine andere Wertung ist mit dem Eigentumsschutz (Art. 14 Abs. 1 GG) nicht vereinbar.
(NRW justiz-online)