BFH: Zum Begriff des Herstellers
Der BFH hat durch Urteil vom 1.10.2009 – VI R 22/07 – entschieden: Hersteller einer Ware i. S. d. § 8 Abs. 3 EStG kann derjenige sein, der den Gegenstand selbst produziert, der ihn auf eigene Kosten nach seinen Vorgaben und Plänen von einem Dritten produzieren lässt oder der damit vergleichbare sonstige gewichtige Beiträge zur Herstellung der Ware erbringt (Fortführung des Senatsurteils vom 28.8.2002 – VI R 88/99, BStBl. II 2003, 154).
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2009-2619-3