BFH: Zum Auskunftsanspruch aus der Erbschaftsteuerakte
Der BFH hat mit Urteil vom 23.2.2010 – VII R 19/ 09 – entschieden: Ein Erbe hat keinen Auskunftsanspruch gegen das FA, wenn gar kein Besteuerungsverfahren unter seiner Beteiligung durchgeführt worden ist. Eine Auskunftspflicht, wie sie die AO vorsieht, setzt ein abgabenrechtliches Rechtsverhältnis zwischen der Klägerin und dem FA voraus. Einen darüber hinausgehenden Anspruch aus Treu und Glauben lehnten die Richter ab. Die weitere Frage, ob einem möglichen Auskunftsanspruch das (postmortale) Steuergeheimnis des Erblassers oder dasjenige der Miterben entgegenstehe, hat der BFH im konkreten Fall ausdrücklich offen gelassen.
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2010-1053-4 unter www.betriebs-berater.de