BFH: Zulagenrechtliche Einheitsbetrachtung bei kapitalistischer Betriebsaufspaltung
Der BFH hat im Urteil vom 20.5.2010 – III R 28/08 – entschieden: Besitz- und Betriebsunternehmen sind im Zulagenrecht auch dann einheitlich zu betrachten (sog. Merkmalszurechnung), wenn beide Kapitalgesellschaften sind. Eigengewerbliche Tätigkeiten der Besitzgesellschaft stehen dem nicht entgegen. Ein vom Betriebsunternehmen angeschafftes Wirtschaftsgut gehört im zulagenrechtlichen Sinne weiterhin zu dessen Anlagevermögen, wenn es nach Veräußerung an das Besitzunternehmen aufgrund eines Leasingverhältnisses weiter genutzt wird (Sale-and-lease-back-Vertrag).
Dazu erscheint in Kürze ein Entscheidungsreport von Köhler.
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2010-2141-5