BFH: Zukunftssicherungsleistungen eines inländischen Arbeitgebers
Durch Urteil vom 28.5.2009 – VI R 27/06 – hat der BFH entschieden: Zukunftssicherungsleistungen, die ein inländischer Arbeitgeber für einen unbeschränkt steuerpflichtigen schwedischen Arbeitnehmer auf vertraglicher Grundlage an niederländische und schwedische Versicherungsunternehmen entrichtet, sind Arbeitslohn, der nicht nach § 3 Nr. 62 S. 1 EStG von der Steuer befreit ist. Diese Norm verstößt dem BFH zufolge nicht gegen EU-Recht.
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2009-1891-4