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Steuerrecht
27.08.2009
Steuerrecht
BFH: Zukunftssicherungsleistungen eines inländischen Arbeitgebers

Durch Urteil vom 28.5.2009 – VI R 27/06 – hat der BFH entschieden: Zukunftssicherungsleistungen, die ein inländischer Arbeitgeber für einen unbeschränkt steuerpflichtigen schwedischen Arbeitnehmer auf vertraglicher Grundlage an niederländische und schwedische Versicherungsunternehmen entrichtet, sind Arbeitslohn, der nicht nach § 3 Nr. 62 S. 1 EStG von der Steuer befreit ist. Diese Norm verstößt dem BFH zufolge nicht gegen EU-Recht.

Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2009-1891-4

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