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Steuerrecht
29.04.2009
Steuerrecht
BFH: Zukauf, Ausbildung und Weiterverkauf von Reitpferden

BFH: Zukauf, Ausbildung und Weiterverkauf von Reitpferden: landwirtschaftlicher Betrieb Durch Urteil vom 17.12.2008 – IV R 34/06 – hat der BFH entschieden: Ein landwirtschaftlicher Betrieb wird nicht dadurch zu einem Gewerbebetrieb, dass er Pferde zukauft, sie während einer nicht nur kurzen Aufenthaltsdauer zu hochwertigen Reitpferden ausbildet und dann weiterverkauft.
 
Die Veredelung eigener Pferde zu hochwertigen Renn- oder Reitpferden gehört auch dann noch zur Tierhaltung i. S. d. § 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG, solange die Vieheinheiten-Grenze gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG nicht überschritten wird. Für diese Auffassung spricht auch schon der Wortlaut der maßgeblichen Vorschriften (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 4 EStG i. V. m. § 51 Abs. 4 S. 1 BewG und Anlagen 1 und 2 zum BewG). Eine vom Wortlaut der Regelungen abweichende Auslegung lässt sich auch nicht mit der Verkehrsauffassung begründen, wonach ein Pferd nicht mehr als landwirtschaftliches Produkt anzusehen sei, wenn es nach dem ersten Anreiten zum Turnierpferd ausgebildet werde.
 
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2009-979-1

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