Hessisches FG: Zugriff auf Daten einer Apotheke
Das FG Hessenhat mit Urteil vom 24.4.2013 - 4 K 422/12 - wie folgt entschieden: Führt ein Apotheker über die nach der Rechtsprechung zulässige Ermittlung der Tageseinnahmen durch Tagesendsummenbons hinaus freiwillig eine von seiner PC-Kasse erstellte Datei mit Einzelaufzeichnungen der Barverkäufe, ist er in der Regel nicht verpflichtet, diese Datei dem FA bei einer Betriebsprüfung vorzulegen.
(PM Hessisches FG vom 13.5.2013)