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Steuerrecht
23.11.2012
Steuerrecht
FG Münster: Zuführung von Betriebsvermögen im Wege des Mantelkaufs

Das FG Münster hat im Urteil vom 26.4.2012 – 9 K 2757/09 K, G, F – entschieden (Orientierungssätze nicht amtlich): Höchstrichterlich ist noch nicht geklärt, unter welchen Voraussetzungen im Rahmen des § 8 Abs. 4 S. 3 KStG 2004 von einer Übersanierung und in den Fällen der Anwachsung eines Unternehmens bei einem früheren Mitunternehmer von einem steuerschädlichen Branchenwechsel auszugehen ist. Zwar handelt es sich bei § 8 Abs. 4 KStG 2004 um ausgelaufenes Recht. Der Senat geht jedoch davon aus, dass aufgrund der zwischenzeitlich erst teilweise geklärten verfassungsrechtlichen Fragen zur Anwendung dieser Norm noch eine Vielzahl von Verfahren offen ist. Die Revision war gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO wegen grundsätzlicher Bedeutung zuzulassen (Az. des BFH: I R 79/12)
(PM FG Münster vom 15.11.2012)

Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2012-2978-1 unter www.betriebs-berater.de

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