BFH: Zuflusszeitpunkt verbilligter Arbeitnehmeraktien
Der BFH hat durch Urteil vom 30.6.2011 – VI R 37/09 – entschieden: Dem Arbeitnehmer fließt der geldwerte Vorteil in Form verbilligter Aktien in dem Zeitpunkt zu, in dem er die wirtschaftliche Verfügungsmacht über die Aktien erlangt. Ein solcher Zufluss liegt nicht vor, solange dem Arbeitnehmer eine Verfügung über die Aktien rechtlich unmöglich ist.
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2011-2389-2 unter www.betriebs-berater.de