BFH: Zuflussbesteuerung bei Veräußerungszeitrenten
Der BFH hat mit Urteil vom 5.11.2019 – X R 12/17 - entschieden: Der Zinsanteil einer Zeitrente aus der Veräußerung eines Gewerbebetriebs ist im Fall der Wahl der Zuflussbesteuerung als nachträgliche Betriebseinnahme gemäß § 24 Nr. 2 EStG i.V. m. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG zu erfassen.