BFH: Zufluss von Arbeitslohn bei Wertguthabenkonten – Bindung des Verlustfeststellungsbescheids an den Einkommensteuerbescheid
Der BFH hat mit Urteil vom 22.2.2018 – VI R 17/16 – entschieden:
1. Gutschriften auf einem Wertguthabenkonto zur Finanzierung eines vorzeitigen Ruhestands sind kein gegenwärtig zufließender Arbeitslohn.
2. Dies gilt auch für Gutschriften auf dem Wertguthabenkonto eines Fremd-Geschäftsführers einer GmbH (entgegen BMF-Schreiben vom 17. Juni 2009, BStBl I 2009, 1286, A.IV.2.b.).