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Steuerrecht
31.03.2011
Steuerrecht
BFH: Zufluss von Arbeitslohn bei Gehaltsverzicht

Der BFH hat im Urteil vom 3.2.2011 – VI R 4/10 – entschieden: Verzichtet ein Gesellschafter-Geschäftsführer gegenüber der Gesellschaft auf bestehende oder künftige Entgeltansprüche, so fließen ihm insoweit keine Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit zu, als er dadurch eine tatsächliche Vermögenseinbuße erleidet.

Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2011-856-3 unter www.betriebs-berater.de

--> Der BFH macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass etwas anderes nur gilt, wenn der verzichtende Gesellschafter den Erlass gewährt und dadurch eine (verdeckte) Einlage leistet. Denn hierdurch erleidet er keine Vermögenseinbuße, sondern bewirkt eine Umschichtung seines Vermögens (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 9.6.1997 – GrS 1/94, BStBl. II 1998, 307, BB 1997, 1735).

Volltext des Beschl.: // BB-ONLINE BBL2011-856-4 unter www.betriebs-berater.de

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