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Steuerrecht
16.07.2013
Steuerrecht
FG Köln: Zufluss von Arbeitslohn aus Ablösezahlung für die Übernahme einer Pensionsverpflichtung

Das FG Köln hat mit Urteil vom 10.4.2013 - 9 K 2247/10 - wie folgt entschieden: Bei der Übertragung einer Pensionsverpflichtung fließt dem Arbeitnehmer ein zusätzlicher Arbeitslohn zu, wenn der Ablösungsbetrag auf sein Verlangen an die übernehmende Gesellschaft gezahlt wird. Einem Zufluss i. S. d. § 11 EStG steht nicht entgegen, wenn in den Vertragsvereinbarungen kein ausdrückliches Wahlrecht eingeräumt wurde, statt der Übertragung der Pensionsverpflichtung die Zahlung des Ablösungsbetrages an sich selbst verlangen zu können. In seiner Entscheidung vom 12.4.2007 - VI R 6/02 hat der BFH es ausdrücklich dahinstehen lassen, ob der Zufluss des Ablösungsbetrages bereits durch das dem dortigen Kläger eingeräumte entsprechende Wahlrecht bewirkt worden ist. Auch ohne das Vorliegen eines solchen Wahlrechts sei ein Zufluss zu bejahen, wenn der Ablösungsbetrag auf Verlangen des Arbeitnehmers gezahlt werde.
Das FG hat die Revision zugelassen.

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