BFH: Zubereitung von Speisen im Altenwohnheim – Steuersatz
Der BFH hat im Urteil vom 12.10.2011 – V R 66/ 09 – entschieden: Die in einer Großküche eines Altenwohnheims und Pflegeheims zur Verpflegung der Bewohner zubereiteten Speisen sind keine „Standardspeisen“ als Ergebnis einfacher und standardisierter Zubereitungsvorgänge nach Art eines Imbissstandes, so dass deren Abgabe zu festen Zeitpunkten in Warmhaltebehältern keine Lieferung, sondern eine dem Regelsteuersatz unterliegende sonstige Leistung ist. Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2012-86-1 unter www.betriebs-berater.de
Dazu erscheint in Kürze ein BB-Entscheidungsreport von Gierlich.