FG Niedersachsen: Zu den Voraussetzungen der Steuerfreiheit von Leistungen einer selbstständigen Betreuerin (Subunternehmerin) für einen gemeinnützigen Verein nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL
Das FG Niedersachsen hat mit Urteil vom 15.6.2016 – 5 K 86/15 – wie folgt entschieden: Um als Steuerpflichtiger als Einrichtung mit sozialem Charakter nach § 75 Abs. 1 SGB XII anerkannt zu werden, reicht die Möglichkeit, selbst Verträge über Betreuungsleistungen mit Leistungsträgern abschließen zu können. Der Anerkennung steht nicht entgegen, dass der Leistende tatsächlich nicht selbst die Kosten mit den Sozialleistungsträgern abgerechnet hat, sondern als Subunternehmer der Abrechnenden tätig geworden ist (Fortführung der Rechtsprechung des BFH 18.8.2015 – V R 13/ 14).
(Leitsätze der Redaktion)