R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
 
Steuerrecht
08.05.2017
Steuerrecht
FG Saarbrücken: Zur Feststellung des Anteils am Gewerbesteuermessbetrag einer Personengesellschaft bei zwischengeschalteter Organgesellschaft (§§ 35 EStG und 180 Abs. 1 Nr. 1 a AO)

Das FG Saarbrücken hat mit Urteil vom 22.2.2017 – 1 K 1459/14 - wie folgt entschieden:

1. Ist eine KG (KG 2) an einer anderen KG (KG 1) nur mittelbar über eine Kapitalgesellschaft, die zur KG 2 in körperschaftsteuerlicher und gewerbesteuerlicher Organschaft steht, beteiligt, so wird bei ihr (KG 2) ein Anteil am Gewerbesteuermessbetrag gem. § 35 EStG für die Einkünfte aus der KG 1 nicht festgestellt – anders als bei unmittelbaren doppelstöckigen Personengesellschaften.

2. Bei dem Feststellungsverfahren gem. § 35 Abs. 2, 3 EStG handelt es sich umein – gegenüber der Gewinnfeststellung gemäß § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a AO – eigenständiges Feststellungsverfahren, auch wenn beide Feststellungen in einem Dokument erfolgen. Wird nur die Feststellung gem. § 35 Abs. 2, 3 EStG angefochten, erwächst dieGewinnfeststellung in (Teil-)Bestandskraft.

FG Saarbrücken, Urteil vom 22.2.2017 – 1 K 1459/14

stats