R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
 
Steuerrecht
09.09.2010
Steuerrecht
BFH: Zinsen auf Einkommensteuererstattungen

Der BFH hat im Urteil vom 15.6.2010 – VIII R 33/ 07 – entschieden: Gesetzliche Zinsen, die das FA aufgrund von Einkommensteuererstattungen an den Steuerpflichtigen zahlt (sog. Erstattungszinsen), unterliegen nicht der Einkommensteuer. Der BFH hat das gesetzliche Abzugsverbot in § 12 Nr. 3 EStG zwar als verfassungsgemäß bestätigt, aber seine Rechtsprechung zur Beurteilung von Erstattungszinsen teilweise geändert. Erstattungszinsen wurden bisher in jedem Fall als steuerbare Einnahmen aus Kapitalvermögen angesehen. DerSteuerpflichtigeüberlassedemFinanzamt mit der letztlich nicht geschuldeten (und deshalb später zu erstattenden) Steuerzahlung Kapital zur Nutzung und erhalte dafür als GegenleistungvomFinanzamtdie Erstattungszinsen. Das gilt jedoch nicht, wenn die Steuer (wie hier die Einkommensteuer) und darauf entfallende Nachzahlungszinsen vom Abzug als Betriebsausgaben oder Werbungskosten ausgeschlossen und damit dem nichtsteuerbaren Bereich zugewiesen sind mit der Folge, dass die Steuererstattung beim Steuerpflichtigen nicht zu Einnahmen führt. Diese gesetzliche Wertung strahlt auf die damit zusammenhängenden Zinsen in der Weise aus, dass Erstattungszinsen ebenfalls nicht steuerbar sind.
 
Volltextdes Urteils: // BB-ONLINE BBL2010-2269-1

(PM BFH vom 9.9.2010)

Dazu erscheint in Kürze ein BB-Kommentar von Heuel.

stats