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Steuerrecht
27.07.2011
Steuerrecht
IRS: Zeitrahmen für FACTA

Die US-amerikanische Steuerbehörde IRS hat durch Schreiben vom 14.7.2011 den Zeitplan für die Umsetzung der Foreign Account Tax Compliance Act (FACTA)-Regelungen verlängert. Zu den Pflichten gehören danach u. a. die Meldung von persönlichen Daten und Erträgen von US-Steuerbürgern an den IRW sowie der Abzug einer 30 %-igen Quellensteuer bei Nicht-Beachtung der Pflichten. Neue Kunden müssen die Regelungen nunmehr erst ab dem 1.7.2013 erfüllen. Der Einbehalt der FACTA-Quellensteuer auf US-Erträge beginnt am 1.1.2014, in einigen Fällen erst am 1.1.2015. Das FACTA-Reporting muss erstmals bis zum 30.8.2014 vorgenommen werden. Um einem Steuereinbehalt ab dem 1.1.2014 vorzubeugen, muss das Agreement mit dem IRS bis zum 30.6.2013 abgeschlossen sein.
(PM PwC vom 19.7.2011)

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