BFH: Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs
Der BFH hat mit Urteil vom 13.2.2014 – V R 8/13 – wie folgt entschieden: Das Recht auf Vorsteuerabzug ist für den Voranmeldungszeitraum (Besteuerungszeitraum) auszuüben, in dem das Abzugsrecht entstanden ist und die Ausübungsvoraussetzungen vorliegen.
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