FG Rheinland Pfalz: Zeitpunkt der Gewinnauswirkung von Einzahlungen in eine Rückdeckversicherung bei EÜR; Abzugsbeschränkung bei Bewirtung von Seminarteilnehmern
Das FG Rheinland-Pfalz hat mit Urteil vom 23.1.2014 - 6 K 2294/11 wie folgt entschieden:
1. Arbeitgeber, die ihren Gewinn durch Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG ermitteln, können Beiträge zur Rückdeckversicherung in dem Zeitpunkt der Prämienzahlung als Betriebsausgaben absetzen. Der Tatbestand des § 4 Abs. 3 S. 4 EStG, der eine Veräußerung oder Entnahme voraussetzt, liegt im Zeitpunkt der Fälligkeit der Prämienzahlung nicht vor.
2. Aufwendungen zur Verpflegung von Seminarteilnehmern unterliegen der Abzugsbeschränkung gemäß § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 2 EStG auch dann, wenn die Verpflegung von den bewirteten Seminarteilnehmern zwar vergütet, jedoch kein unmittelbar auf die Bewirtungsleistung bezogenes Entgelt verlangt wird.